stille Zession

stille Zession
stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei  Sicherungsabtretung an Banken. Die st.Z. birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st.Z. an den zweiten Zessionar leistet und damit befreit wird (§ 408 BGB).
- Vgl. auch  Globalabtretung,  Mantelzession.

Lexikon der Economics. 2013.

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